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index 445513f032aaa9e195a18959def71b8833827aac..fe5de212cf4006c82248457a968cbe1ec3ac08da 100644
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         <p> Weitere Kommentare, insbesondere zur Bewertung des Gleichgewichts zwischen zugesetzten Zutaten und dem <i>Basisbier, finden Sie im</i> Abschnitt <i>Einführung in Spezialbier</i>. Es gelten die Begriffsbestimmungen für <i>Obst</i> in der Präambel der Kategorie 29 und für Gewürze in der Präambel der Kategorie 30. In dieser Kategorie ist jede Kombination von Zutaten zulässig, die in den Formaten 29A und 30A gültig sind. Die Verwendung des Wortes <i>Gewürz</i> impliziert nicht, dass nur Gewürze verwendet werden können. Es können alle Gewürze, Kräuter oder Gemüsesorten der Kategorie 30 verwendet werden. </p>
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       <overall-impression date="2019-12-24 10:16:52" author="Fe2O3" addr="172.21.0.16">Eine harmonische Verbindung von Obst, Gewürzen und Bier, die dennoch als Bier erkennbar ist. Der Frucht- und Gewürzcharakter sollte deutlich erkennbar sein, aber im Gleichgewicht mit dem Bier stehen, nicht so, dass dies auf ein künstliches Produkt schließen lässt.</overall-impression>
+      <aroma date="2019-12-24 10:22:46" author="Fe2O3" addr="172.21.0.16">Die charakteristischen Aromen der genannten Früchten und Gewürzen sollen im Geruch bemerkbar sein; Beachten Sie jedoch, dass einige Früchte (z. B. Himbeeren, Kirschen) und einige Gewürze (z. B. Zimt, Ingwer) stärkere Aromen aufweisen und ausgeprägter sind als andere (z. B. Blaubeeren, Erdbeeren). Intensität von subtil bis aggressiv. Die zusätzlichen Aromen sollte sich gut mit den Aromen des gewählten Grundbierstils mischen. Das Hopfenaroma kann abwesend oder ausgeglichen sein, je nach dem deklarierten Grundstil.</aroma>
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