diff --git a/de/29B.xml b/de/29B.xml index 1ad95f3fa52a8114cb81aac684b2915a535799f2..d324083459e09d9cc5da544c48ded8bcb28a2e81 100644 --- a/de/29B.xml +++ b/de/29B.xml @@ -5,6 +5,7 @@ <description date="2019-12-24 10:16:13" author="Fe2O3" addr="172.21.0.16"> <p> Weitere Kommentare, insbesondere zur Bewertung des Gleichgewichts zwischen zugesetzten Zutaten und dem <i>Basisbier, finden Sie im</i> Abschnitt <i>Einführung in Spezialbier</i>. Es gelten die Begriffsbestimmungen für <i>Obst</i> in der Präambel der Kategorie 29 und für Gewürze in der Präambel der Kategorie 30. In dieser Kategorie ist jede Kombination von Zutaten zulässig, die in den Formaten 29A und 30A gültig sind. Die Verwendung des Wortes <i>Gewürz</i> impliziert nicht, dass nur Gewürze verwendet werden können. Es können alle Gewürze, Kräuter oder Gemüsesorten der Kategorie 30 verwendet werden. </p> </description> + <overall-impression date="2019-12-24 10:16:52" author="Fe2O3" addr="172.21.0.16">Eine harmonische Verbindung von Obst, Gewürzen und Bier, die dennoch als Bier erkennbar ist. Der Frucht- und Gewürzcharakter sollte deutlich erkennbar sein, aber im Gleichgewicht mit dem Bier stehen, nicht so, dass dies auf ein künstliches Produkt schließen lässt.</overall-impression> </subcategory> </category> </styleguide>